Asymmetrie

Brustasymmetrie und tubuläre Brust

Leichte Größenunterschiede sind bei fast allen Frauen normal. Ausgeprägte Asymmetrien oder Fehlbildungen wie die tubuläre Brust können jedoch sehr belastend sein und lassen sich operativ behandeln.

Kurz erklärt

Leicht unterschiedlich große Brüste sind normal und kein Grund zur Behandlung. Bei deutlichen Asymmetrien oder Fehlbildungen wie der tubulären Brust kann eine Operation mit Implantat, Eigenfett, Straffung oder Verkleinerung einer Seite die Brüste angleichen. Bei ausgeprägten Fehlbildungen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Einzelfall möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Leichte Unterschiede sind normal
  • Tubuläre Brust: angeborene Fehlbildung
  • Angleichung mit Implantat, Eigenfett oder Straffung
  • Bei Fehlbildungen Kasse im Einzelfall

Wann spricht man von Asymmetrie?

Fast alle Frauen haben leicht unterschiedliche Brüste. Behandlungsbedürftig wird eine Asymmetrie, wenn der Unterschied deutlich sichtbar ist, etwa eine Körbchengröße oder mehr, und das Wohlbefinden stark beeinträchtigt.

Die tubuläre Brust

Bei dieser angeborenen Fehlbildung ist die Brustbasis eng, die Unterbrustfalte hoch und der Warzenhof oft vergrößert und vorgewölbt. Sie tritt ein- oder beidseitig auf. Die Korrektur erfordert spezielle Techniken und viel Erfahrung.

Behandlungsmöglichkeiten

  • Vergrößerung der kleineren Seite mit Implantat oder Eigenfett
  • Verkleinerung oder Straffung der größeren Seite
  • Kombination beider Ansätze, bei tubulärer Brust zusätzlich Umformung der Brustbasis und Verkleinerung des Warzenhofs

Krankenkasse

Bei ausgeprägten Fehlbildungen wie einer deutlichen tubulären Brust oder einem Poland-Syndrom kann die Kasse die Kosten im Einzelfall übernehmen. Wie der Antrag funktioniert, lesen Sie unter Brust-OP und Krankenkasse.

Häufige Fragen

Ist es normal, dass die Brüste unterschiedlich groß sind?

Ja, leichte Unterschiede sind bei fast allen Frauen vorhanden.

Was ist eine tubuläre Brust?

Eine angeborene Fehlbildung mit enger Brustbasis, hoher Unterbrustfalte und vorgewölbtem Warzenhof.

Zahlt die Krankenkasse eine Brustangleichung?

Bei ausgeprägten Fehlbildungen im Einzelfall, bei leichten Asymmetrien nicht.

Quellen

  1. Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC)
  2. § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und § 27 SGB V

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Stand: November 2026. So arbeitet unsere Redaktion